Rechtlich muss man zwischen dem Urheberrecht und dem Recht am eigenen Bild unterscheiden. Der Fotograf ist der Schöpfer und besitzt immer das Urheberrecht; er entscheidet also über die künstlerische Gestaltung. Das Model (oder das Brautpaar) hat jedoch das „Recht am eigenen Bild“ gemäß KunstUrhG. Das bedeutet: Ohne eure Zustimmung darf der Fotograf die Bilder nicht für Eigenwerbung oder Social Media nutzen. Umgekehrt erhaltet ihr meist ein privates Nutzungsrecht. Ihr dürft die Fotos drucken und teilen, aber nicht ohne Rücksprache kommerziell weiterverkaufen (z. B. an ein Magazin). Diese Details sollten immer klar in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden, um spätere Unklarheiten über Veröffentlichungen oder kommerzielle Nutzungen vollständig zu vermeiden.