Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schüßler Fotografie

§ 1 Geltung und Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Schüßler Fotografie (im Folgenden Fo- tograf genannt), d.h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (im Fol- genden Auftraggeber genannt) über die von uns angebotenen Leistungen schließen.
  2. Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhält- nisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  3. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Diapositive, Ne- gative usw.).
  4. „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten Zeit- abschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag gemacht werden.

§ 2 Auftragsausführung

  1. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle ver- einbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
  3. Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hin- sichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffas- sung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Rekla- mationen sind ausgeschlossen.
  4. Der Fotograf kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.
  5. Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden Fotografien wird durch das Angebot bestimmt.
  1. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG oder einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeite- ten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
  2. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.
  3. Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnah- me vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.

§ 3 Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) zu.
  2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bild- material um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sin- ne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.
  3. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheber- rechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustim- mung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten dem Fotografen gegenüber während eines Fotoshootings einer Bild- aufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf keine Foto- grafien von der Person oder dem Objekts fertigen und etwaig bereits gemachte Foto- grafien der Person oder des Objekts löschen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fer- tigung, Beibehaltung oder Übergabe einer solchen Fotografie besteht nicht.

§ 4 Nutzungsrecht

  1. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nut- zung.
  2. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
  1. Der Besteller einer Fotografie im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  2. Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch sonstige Hilfsmittel) der gelieferten Fotografien ist nicht gestattet und be- darf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
  3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien – gleich welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vor- herigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
  4. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vor- herigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
  5. Der Fotograf darf die Fotografien – gleich welcher Form – zur Bewerbung seiner Leis- tungen nutzen. Die Parteien vereinbaren daher folgendes:
  6. 1. Das Brautpaar überträgt dem Fotografen unwiderruflich und zeitlich und örtlich un- befristet sämtliche Rechte für die Nutzung der von ihm gefertigten Fotografien zum Zwecke der Bewerbung seiner Leistungen. Dies beinhaltet insbesondere die Bearbei- tung und Veröffentlichung der Fotografien zu Werbezwecken.
  1. 2. Der Fotograf ist zudem berechtigt, bei der Verwendung der Fotografien die Vorna- men des Brautpaares, sowie die Bezeichnung der Örtlichkeit wo die Fotografien gefer- tigt wurden und das Datum der Fotografien zu nutzen.
  2. 3. Die Verwendung der Fotografien durch das Brautpaar wird dadurch nicht tangiert, es gilt diesbezüglich der geschlossene Vertrag zur Erstellung einer Fotoreportage.
  3. (8)  Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen gesondert vereinbart werden.

§ 5 Vergütung

  1. (1)  Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
  2. (2)  Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
  3. (3)  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum des Fotografen.
  4. (4)  Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotogra- fen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fo- tograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
  5. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Anzahlung fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Fotografen gelten die im Ver- trag genannten Termine als verbindlich gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht frist- gemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
  6. Bei Anreise mit dem Flugzeug oder der Bahn stellt der Auftraggeber vor Ort ein Fahr- zeug oder eine flexible Mitfahrgelegenheit (in der Regel Trauzeugen oder Familien- mitglieder) zur Verfügung. Der Transfer kann auch per Taxi erfolgen und wird nach Aufwand weiterberechnet. Bei Anreise am Vortag sowie bei Hochzeiten, die mehr als 200 km von Heidelberg entfernt sind, stellt der Auftraggeber ein Hotelzimmer zur Verfü- gung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Fotograf nach der Hochzeitsreportage noch einchecken kann oder vorher einen Zimmerschlüssel erhält. Für die Anreise wird der Tarif von scouter oder stadtmobil carsharing verwendet, solange keine anderen Vereinbarungen geschlossen wurden.
  7. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündi- gen. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Fotograf berechtigt, die vereinbarte Vergü- tung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwen- dung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird ver- mutet, dass danach dem Fotografen 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

§ 6 Widerrufsrecht

Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträ- gen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Ver- trag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Schüßler Fotografie, Albert-Mays-Straße 10, 69115 Heidelberg, eMail: kontakt@jonathanschuessler.com, Mobiltel. 015732377805) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Aus- übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ih- nen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spä- testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes verein- bart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

- (Albert-Mays-Straße 10, 69115 Heidelberg, eMail: kontakt@jonathanschuessler.com, Mobiltel. 015732377805):

§ 7 Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit we- sentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungs- gehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  2. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausge- schlossen.
  4. Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausfüh- rung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fo- tograf nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umweltein- flüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin er- scheinen bzw. dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resul- tierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
  6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 8 Datenschutz

  1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erfor- derlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt geworde- nen Informationen vertraulich zu behandeln.
  3. Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Fotolabor, Alben Druckerei, Online Galerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kun- dendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrecht- licher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.
  4. Der Auftraggeber erhält bei Vertragsschluss die Datenschutzerklärung des Fotografen.
  5. Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst htt-
  6. ps://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stamm- daten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und mei- nen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnun- gen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

§ 9 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1.  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
  3. Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsab- schluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand ver- einbart.
  4. Der Fotograf ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag ein- vernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist der Fotograf nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechts- wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.
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